Die typischen Verträge der Musikbranche gehören (neben der Durchsetzung und Verteidigung von Rechten) zum Kernbereich unserer Tätigkeit.
Wir gestalten und verhandeln regelmäßig Verträge und Vergleiche mit Labels, Produzenten und Publishern. Hierzu zählen neben den Majors (Universal, Sony, Warner, BMG) auch mittelständische Labels und Indies.
Genauso finden wir immer wieder individuelle Lösungen für unsere Mandanten, z.B., wenn es um Tourneeverträge oder Lizenzverträge jedweder Art geht.
Wir sind für Sie erreichbar:
Per Telefon: 040 819 823 42
Per E-Mail: scholl@westermann-scholl.de
Per Kontaktformular.
Philipp Vitus Scholl ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht. Vor seiner Tätigkeit als Anwalt war er als Berufsmusiker sowie als Justitiar (zuletzt in der Funktion des "General Counsel") bei einer internationalen Musikmanagement-Agentur tätig.
Als Partner der Kanzlei Westermann & Scholl Rechtsanwälte vertritt er sowohl Newcomer als auch etablierte Künstler, Veranstalter, Musikproduzenten, Manager und Labels des deutschen und internationalen Musikgeschäftes (z.B. Uriah Heep, Tangerine Dream, Saxon u.a.).
Im Prinzip lassen sich die Verträge im Bereich Musikrecht in zwei Bereiche einteilen:
Zu diesen Verträgen zählen vor allem:
Zu diesen Verträgen zählen vor allem: