Gastspielvertrag / Konzertvertrag - Tipps und Erklärungen mit Mustervertrag

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Mustervertrag (Gastspielvertrag/Konzertvertrag) hier gratis zum Download:

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GASTSPIELVERTRAG : KONZERTVERTRAG.pdf
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 Die wichtigsten Punkt eines Gastspielvertrages kurz im Überblick:

 

Grundsätzlich:

  • Vereinbarungen und Absprachen mit Veranstaltern sollten unbedingt schriftlich fixiert werden. Zumindest per E-Mail. Wenn Du also mit Veranstaltern telefonierst, lass Dir am besten immer eine E-Mail Adresse geben und schreibe zumindest eine E-Mail zur Bestätigung mit allen wichtigen Fakten.
  • Frage nach ob alle angesprochenen Punkte so in Ordnung sind, so dass Du eine Antwort auf Deine Nachricht erhältst. Diesen Mail-Verlauf solltest Du dann unbedingt aufbewahren. Ausreden des Veranstalters: „Das habt ihr nicht mit mir besprochen besprochen.“, ziehen so nicht. Absprachen mit einem Vertreter bzw. Mitarbeiter des Veranstalters muss er sich zurechnen lassen. Sie wirken so als ob er sie selber abgegeben hätte.

 

Das Beste ist natürlich einen schriftlichen Vertrag zu schließen. Die meisten Veranstalter haben hierzu vorgefertigte Verträge. Du kannst auch den oben stehenden Mustervertrag nutzen und ihn für Deine Zwecke abändern.

 

Egal ob E-Mailabsprache oder schriftlicher Vertrag, einige Punkte sollten immer geregelt sein:

 

 

Deine Pflichten:

  • wo und wann ist der Gig?
  • wann beginnt Soundcheck?
  • wie lange soll gespielt werden / wie viele Sets?
  • wie viele Musiker?
  • welches Repertoire (gibt es hierzu Vorgaben des Veranstalters?)
  • was muss mitgebracht werden?

 

Pflichten des Veranstalters:

  • wie viel wird gezahlt?
  • was ist an Equipment / PA vorhanden (mach Dir einen übersichtlichen „Technical Rider“)?
  • Welche Art von Verpflegung und Getränken stellt der Veranstalter zur Verfügung?
  • wer kümmert sich vor Ort um die Abläufe?

 

Weitere wichtige Punkte:

  • „Gästeliste“. Wie viele Personen kannst Du auf eine Gästeliste setzen?
  • „Mehrbezahlung bei Überlänge“. Falls länger gespielt werden soll, weil z.B. die Stimmung noch am kochen ist. Ein Punkt bei dem viele Veranstalter gern rumtricksen.
  • „Werbung und PR“. Kümmert sich der Veranstalter um Werbemaßnahmen? Welche Materialien muss der Künstler hierfür zur Verfügung stellen. 
  • Weitere Einzelheiten findest Du im Mustervertrag (siehe oben)