Label und Musikverlag - Unterschiede kurz erklärt


Mehr zum Musikbusiness im Buch "Selbstständigkeit im modernen Musikgeschäft"

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Label

 

Labels sind die Verwerter und Verbreiter von Tonaufnahmen (Leistungsschutzrecht). Dazu gehört das Suchen, Finden und Auswählen geeigneter Künstler und/oder Tonaufnahmen. Das Koordinieren und Organisieren der Veröffentlichung (physisch und digital). Das Koordinieren und Organisieren der Bewerbung der Tonaufnahme. Das Koordinieren und Organisieren des Vertriebs der Tonaufnahme.

 

Labels schließen dazu Verträge mit Künstlern oder freien Produzenten (meistens einen Künstlervertrag oder Bandübernahmevertrag).

 

In diesen Verträgen geht es um Leistungsschutzrechte. Diese Rechte schützen immer die konkrete Produktion bzw. Aufnahme. Anders als Urheberrechte, die die Komposition und den Text (also das Songwriting an sich) schützen.

 

Die Label Funktion als „Tonmanufaktur“ umfasst über die Wahrnehmung der Leistungsschutzrechte an den Tonaufnahmen:

 

  • Künstler und Themenakquise: A & R „Artist & Repertoire („was ?“)
  • Produkt(ions)management („wie ?“)
  • Marketing („mit welchen Mitteln ?“)
  • Medienarbeit PR (TV, Print, Radio, Web, Tour) („über wen ?“) und
  • Vertrieb/Export („wohin ?“)  

Musikverlag

 

Musikverlage sind Verwerter und Verbreiter von Kompositionen und Text (Urheberrecht). Dazu gehört das Suchen, Finden und Auswählen geeigneter Kompositionen/Komponisten. Das Festlegen der Bedingungen zu denen man zusammenarbeitet. Die Akquise eines Musiklabels, Bookers, Managements, usw. für den Komponisten/die Komposition. Das Koordinieren und Organisieren der Bewerbung der Komposition/des Komponisten. Die Akquise von weiteren Verwertungsmöglichkeiten für die Kompositionen (Weiterlizenzierung bzw. Sync-Verwertung). Das Abrechnen und Einholen der Einnahmen gegenüber GEMA und anderen Lizenznehmern (z.B. andere Künstler, Werbefilme...).

 

Mehr zum Musikverlag in diesem Artikel.